Medicproof
Auch: MEDICPROOF · Medicproof GmbH · PKV-Gutachterdienst
Begutachtungsdienst der privaten Krankenversicherung (PKV). Beauftragt statt MD bei Privatversicherten. Inhaltlich identisches NBA-Verfahren nach § 23 SGB XI.
Wer privat krankenversichert ist, erhält seinen Pflegegrad nicht durch den Medizinischen Dienst (MD), sondern durch die Medicproof GmbH — eine Tochtergesellschaft des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das Begutachtungsverfahren ist inhaltlich identisch: Es gelten dieselben Begutachtungs-Richtlinien (BRi), dasselbe Neue Begutachtungsassessment (NBA) und dieselben Punkteschwellen. Auch der Ablauf (Hausbesuch, Gutachten, Bescheid) ist gleich. Der praktische Unterschied: Medicproof ist eine eigenständige GmbH, kein Körperschaft des öffentlichen Rechts. Pflegebedürftige mit privater Pflegeversicherung nach § 23 SGB XI erhalten die gleichen Leistungsansprüche wie GKV-Versicherte.
Beispiel
Familie W. hat ihren Vater privat versichert. Nach dem Pflegegrad-Antrag bei der PKV-Pflegekasse bekommt sie einen Termin von Medicproof — nicht vom MD. Die Vorbereitung (Pflegetagebuch, Arztberichte) ist exakt gleich wie bei GKV-Versicherten.
Rechtsgrundlage
§ 23 SGB XI