Bescheid
Auch: Pflegegrad-Bescheid · Pflegekassen-Bescheid · Leistungsbescheid
Schriftliche Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad-Antrag. Muss Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten — andernfalls verlängert sich die Widerspruchsfrist.
Der Bescheid ist das verbindliche schriftliche Ergebnis der Pflegekasse nach Abschluss der MDK-Begutachtung. Er muss zwingend eine Begründung enthalten, welcher Pflegegrad festgestellt wurde (oder warum kein Pflegegrad anerkannt wird), sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit und Frist. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Widerspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr (§ 66 SGG). Der Bescheid ist der Ausgangspunkt aller weiteren Rechtsmittel. Wichtig: Datum der Zustellung (nicht des Ausstellungsdatums) ist für die Fristberechnung maßgeblich. Bescheide sollten sorgfältig auf Fehler in der Modul-Punktevergabe überprüft werden.
Beispiel
Familie R. erhält einen Bescheid: PG 2. Im Begutachtungsprotokoll (liegt dem Bescheid bei) stehen für Modul 4 (Selbstversorgung) nur 6 Punkte — obwohl Mutter kaum allein essen kann. Bescheid-Fehler erkannt → Widerspruch.
Rechtsgrundlage
§ 18 SGB XI, § 35 SGB X