Widerspruch
Auch: Widerspruch Pflegegrad · Pflegegrad Widerspruch einlegen
Rechtsmittel gegen den Pflegekassen-Bescheid. Frist: 1 Monat ab Zustellung. Schriftlich bei der Pflegekasse einlegen. § 84 SGB X
Wer mit dem Pflegegrad-Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen (§ 84 SGB X). Der Widerspruch muss nicht ausführlich begründet werden — wichtig ist, die Frist zu wahren. Eine Begründung kann nachgereicht werden. Die Pflegekasse leitet den Widerspruch an ihren Widerspruchsausschuss weiter und veranlasst in der Regel eine neue Begutachtung. Statistisch werden rund 40–50 % aller Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich beschieden. Empfohlen: Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versenden und ein Pflegetagebuch sowie aktuelle ärztliche Atteste beilegen.
Beispiel
Frau S. erhält am 15. April den Bescheid: PG 2 statt erwartetem PG 3. Sie schreibt noch am gleichen Tag: 'Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 10. April ein.' Das Schreiben geht per Einschreiben am 16. April ab — gut innerhalb der Monatsfrist.
Rechtsgrundlage
§ 84 SGB X
Quellen