Bettpfanne und Urinflasche
Auch: Steckbecken · Bettpfanne · Urinflasche · Toilettenhilfen Bett
Verbrauchsmaterial für bettlägerige Personen — oft über Pflegehilfsmittel-Box (§ 40 Abs. 2 SGB XI) oder mit Rezept von der Krankenkasse abgedeckt.
Bettpfannen und Urinflaschen sind Pflegehilfsmittel für bettlägerige oder immobile Personen. Einwegprodukte (z. B. Einweg-Bettpfannen) können dem Verbrauchsmaterial im Rahmen der Pflegehilfsmittelbox (§ 40 Abs. 2 SGB XI, 42 €/Monat) zugeordnet werden. Wiederverwendbare Produkte (z. B. Kunststoff-Steckbecken) können als Hilfsmittel mit ärztlichem Rezept von der Krankenkasse (§ 33 SGB V) übernommen werden. Die Entscheidung, welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Pflegebedarf und der Häufigkeit des Einsatzes ab. Bei stark immungeschwächten Personen empfehlen Pflegefachkräfte meist Einwegprodukte aus hygienischen Gründen.
Beispiel
Frau H., PG 4, bettlägerig — die Pflegerin nutzt Einweg-Bettpfannen täglich. Diese werden über die Pflegehilfsmittel-Box abgedeckt. Das Sanitätshaus liefert sie als Teil des Monatspaketes ohne Zuzahlung.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 2 SGB XI, § 33 SGB V