Inkontinenzversorgung
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Windeln, Vorlagen und Pants — Krankenkasse (§ 33 SGB V) auf Rezept. Monatliches Budget. Kein Pflegekassen-Produkt, sondern GKV-Hilfsmittel.
Inkontinenzprodukte (Einlagen, Vorlagen, Windelhosen/Pants, Einwegslips) gehören zu den Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V und werden mit ärztlichem Rezept erstattet. Die Pflegekasse ist nicht zuständig. Es gibt keine feste Pauschale — die Krankenkasse genehmigt eine bedarfsgerechte Menge, die der Arzt auf dem Rezept verordnet. Die Zuzahlung beträgt 10 % je Packung, maximal 10 €/Monat insgesamt. Viele Sanitätshäuser und Online-Apotheken beliefern direkt nach Hause. Bei chronischer Inkontinenz empfiehlt sich ein Befreiungsausweis von der Zuzahlung. Pflegegrad-Träger benötigen für die Inkontinenzversorgung trotzdem ein separates KV-Rezept.
Beispiel
Frau P., PG 3, leidet an Harninkontinenz. Der Arzt stellt ein Dauerrezept für Inkontinenzvorlagen aus. Das Sanitätshaus liefert monatlich das bestellte Paket. Zuzahlung: max. 10 €/Monat — unabhängig von Menge und Preis.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB V
Quellen