Toilettensitzerhöhung
Auch: WC-Aufsatz · Toilettenaufsatz · Toilettensitz erhöht
Aufsatz für die Toilette zur leichteren Nutzung. Kann Verbrauchsmittel oder Hilfsmittel sein — Kostenträger je nach Modell KV oder PV.
Toilettensitzerhöhungen erleichtern das Aufstehen von der Toilette, besonders nach Operationen oder bei Knie-/Hüftproblemen. Einfache Aufsätze ohne Armlehnen gelten oft als Verbrauchsmittel und können über die Pflegehilfsmittel-Box (§ 40 Abs. 2 SGB XI) abgerechnet werden — sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekasse gelistet sind. Stabilere Modelle mit Armlehnen und/oder mit medizinischer Indikation (z. B. nach Hüft-TEP) werden von der Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V übernommen — mit Rezept und 10 % Zuzahlung. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, beim Hausarzt nachzufragen, welche Zuordnung sinnvoll ist, und beide Kassen gleichzeitig anzufragen.
Beispiel
Herr K. wurde an der Hüfte operiert und hat PG 2. Der Arzt stellt ein Rezept für eine Toilettensitzerhöhung mit Armlehnen aus. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, Herr K. zahlt 5 € Zuzahlung.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB V, § 40 Abs. 2 SGB XI