Begutachtung im Krankenhaus
Auch: MDK-Begutachtung stationär · Gutachten im Krankenhaus · Kurzzeitbegutachtung
Bei akutem Pflegebedarf im Krankenhaus: Begutachtung möglich vor Entlassung. Bescheid muss innerhalb 1 Woche vorliegen (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
Ist eine Person im Krankenhaus und liegt dort ein akuter Pflegebedarf vor, kann der Pflegegrad-Antrag direkt im Krankenhaus gestellt werden — noch vor der Entlassung. Dies ist besonders wichtig, wenn ein nahtloser Übergang in häusliche Pflege oder eine Pflegeeinrichtung geplant ist. In diesem Fall gilt eine verkürzte Begutachtungsfrist: Der MD muss binnen einer Woche nach Antragseingang begutachten und die Pflegekasse muss innerhalb einer Woche nach Gutachteneingang einen Bescheid erteilen. Die Krankenhaussozialarbeit oder ein Pflegeberater kann dabei helfen, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Beispiel
Herr N. erleidet einen Schlaganfall, kommt ins Krankenhaus. Die Sozialarbeiterin stellt noch im Krankenhaus einen Pflegegrad-Antrag für ihn. Innerhalb von 7 Tagen kommt der MD-Gutachter auf Station — der Pflegegrad ist vor der Entlassung bekannt.
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 3 SGB XI
Quellen