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Pflegegrad-Rückstufung

Auch: Rückstufung Pflegegrad · Pflegegrad herabsetzen · Niedrigerstufung

Wenn der Pflegebedarf dauerhaft sinkt, kann die Pflegekasse eine neue Begutachtung einleiten und den Pflegegrad herabsetzen. Erfordert neue MDK-Begutachtung.

Sinkt der Pflegebedarf einer Person dauerhaft erheblich — z. B. nach einer erfolgreichen Reha oder bei deutlicher Verbesserung des Gesundheitszustands — kann die Pflegekasse von sich aus eine neue Begutachtung veranlassen und bei entsprechendem Ergebnis den Pflegegrad herabsetzen (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Die Pflegekasse muss die pflegebedürftige Person vorab informieren. Wichtig: Die Rückstufung darf nur auf Basis einer neuen MDK-Begutachtung erfolgen, nicht allein aufgrund von Aktenlage oder Verdacht. Gegen eine ungerechtfertigte Rückstufung kann ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Pflegebedürftige und Angehörige haben das Recht, sich auf den Begutachtungstermin vorzubereiten.

Beispiel

Nach einer intensiven Reha meldet die Klinik der Pflegekasse deutliche Verbesserungen. Die Pflegekasse veranlasst eine neue MDK-Begutachtung. Der MDK stellt fest, dass PG 4 nicht mehr gerechtfertigt ist — Rückstufung auf PG 2. Die Familie legt Widerspruch ein mit eigenem Pflegetagebuch.

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 3 SGB XI

Quellen

Verwandte Begriffe

Diese Seite erklärt nur den Begriff. Für deine persönliche Situation nutze unseren Pflegegrad-Rechner oder wende dich an einen Pflegestützpunkt nach § 7a SGB XI.